Krankenkassenvergleich

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Persönliche Angaben

Die studentische Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls wählen Sie bitte die Berufsgruppe "Sonstige".

Wenn Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aktuell privat versichert sind, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Wenn Sie als Sozialhilfe-Empfänger aktuell privat versichert sind, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Wenn Sie aktuell privat versichert sind, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Tipp:

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Wenn Sie aktuell privat versichert sind, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Tipp:

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Wenn Sie als Rentner aktuell privat versichert sind, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Tipp:

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Wenn Sie sich zu Beginn Ihres Studiums für eine private Krankenversicherung entschieden haben, ist der Wechsel in die gesetzliche während der Studienzeit in der Regel nicht möglich.

Tipp:

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Wenn Sie als hauptberuflich Selbstständiger aktuell privat versichert sind, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich.

Tipp:

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Der Versicherungsbeginn bei der neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

Wenn Sie bisher über Ihre Eltern familienversichert waren, geben Sie hier bitte "Mitversichert (z. B. Eltern)" an.

Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.
Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres aktuellen Wohnsitzes an, damit wir Ihnen die dort verfügbaren Krankenkassen anzeigen können.

Angaben zur Beitragsberechnung

Wenn Ihr Jahresgehalt (brutto) über 64.350 € liegt, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht möglich.

Tipp:

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Wie berechnet sich das Jahresgehalt?

  • Monatliches Bruttoentgelt
    (Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben) x 12
  • Einmalzahlungen
    (z. B. Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt)

Das Jahresgehalt beinhaltet demnach nur vertraglich vereinbarte oder regelmäßige Zahlungen Ihres Arbeitgebers. Überstunden werden nicht berücksichtigt.

Wie berechnet sich das Jahreseinkommen?

Das Jahreseinkommen enthält

  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

sowie gegebenenfalls weitere Einnahmen wie z. B.

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Bruttoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung
  • Renten und Versorgungsbezüge

Das Jahreseinkommen entspricht dem auf Ihrem Einkommensteuerbescheid angegebenen Betrag.

Wie berechnet sich das Jahreseinkommen?

Das Jahreseinkommen enthält beispielsweise

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Bruttoarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Renten und Versorgungsbezüge

Das Jahreseinkommen entspricht dem auf Ihrem Einkommensteuerbescheid angegebenen Betrag. Liegt bei Ihnen kein Einkommen vor, dann geben Sie bitte einen Wert von 1 ein.

Das Jahresgehalt brauchen wir für die Berechnung Ihres Beitrags. Falls Sie es nicht genau kennen, schätzen Sie bitte.
Das Jahreseinkommen brauchen wir für die Berechnung Ihres Beitrags. Falls Sie es nicht genau kennen, schätzen Sie bitte.
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